uniVersa bietet flexibles Abschlussverfahren mit Vertriebsservices
Was sich ändert
Künftig muss der Kunde rechtzeitig vor seiner Vertragsunterschrift über alle Vertragsbestimmungen informiert werden. Der Gesetzgeber hat es ausdrücklich der Rechtssprechung überlassen, was unter "rechtzeitig" zu verstehen ist. Die Meinungen gehen auseinander und reichen von der Aushändigung vor Antragsunterschrift bei einfachen Produkten bis hin zu Tagen bei komplexen Produkten, wie einer privaten Krankenvollversicherung. Die Intention des Gesetzgebers ist es, dass nur der umfassend informierte Kunde künftig einen Antrag stellen darf bzw. soll. Vermittler werden ihre bisherige Arbeitsweise deshalb ab 2008 auf die neue VVG-Reform umstellen müssen.
Vertriebsorientierte Lösungen
Die uniVersa Versicherungen bieten zum Jahreswechsel alle dann möglichen Abschlussverfahren an. Der Vermittler kann jederzeit frei und flexibel entscheiden, welches Verfahren für ihn am praktikabelsten ist. Beim Antragsverfahren erstellt ein neues Softwaretool quasi auf Knopfdruck alle erforderlichen Unterlagen - vom Produktinformationsblatt und der Verbraucherinformation über die Versicherungsbedingungen bis hin zu einem vorausgefüllten Antragsformular. Die Unterlagen können entweder in Papierform ausgedruckt oder auf elektronischem Wege übermittelt werden. Per Telefonservice übernimmt die uniVersa für Vertriebspartner sogar das komplette Handling sowie die Konfiguration.
Neu: Angebot statt Antrag
Als zweite Variante bietet die uniVersa das so genannte "Invitatiomodell" an. Hier stellt der Kunde keinen verpflichtenden Antrag wie bisher, sondern fordert erst einmal ein für ihn unverbindliches Angebot an. Dieses Angebot erhält er dann vom Versicherer, ähnlich wie beim bisherigen Policenversand, inklusive aller Informations- und Vertragsbestimmungen. Vermittler, die mit mehreren Produktpartnern zusammenarbeiten, haben damit weniger bürokratischen Aufwand und Ballast. Der Kunde muss dem Angebot jedoch ausdrücklich zustimmen und es damit rechtsverbindlich annehmen. Bei der uniVersa kann als drittes Abschlussverfahren auch das mögliche "Verzichtsmodell" gewählt werden. Hier verzichtet der Kunde ausdrücklich auf die "Vorabinformation" bei Antragstellung und erhält wie heute üblich die vollständigen Verbraucherinformationen mit dem Versicherungsschein zugesandt.
Unterstützung beim Verkauf
Dass den Vermittlern alle zur Verfügung stehenden Abschlussverfahren angeboten werden, ist Ergebnis von zahlreichen Gesprächen mit Entscheidern im Vertrieb. "Jeder Vermittler, Maklerverband und Maklerpool hat unterschiedliche Präferenzen, wie er künftig sein Geschäft abschließen will, und danach richten wir uns", erklärt Michael Baulig, Abteilungsdirektor Personenversicherung-Vertrag. Die uniVersa lässt jedem Vermittler die freie Auswahl unter den Abschlussverfahren. Mit der Flexibilität will sie ihren Vertriebsservice weiter ausbauen. Derzeit arbeitet die uniVersa bundesweit mit rund 6.000 Vermittlern und unabhängigen Vertriebspartnern zusammen.
Quelle: Pressemeldung uniVersa Lebensversicherung a.G.
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