Versicherungsschutz gegen Diskriminierungsschäden

04.06.2007 | Bad Homburg
Künftig bietet die Privat-Haftpflichtversicherung der Basler Versicherungen einen noch besseren Schutz im Schadenfall, denn der bisherige Tarif wurde um wertvolle Zusatzleistungen erweitert. Künftig leistet die Versicherung auch bei Schadenersatzansprüchen infolge von Diskriminierungsschäden - ohne Mehrkosten für den Versicherten.

Dies ist im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das jüngst in Kraft getreten ist, eine Erleichterung für viele Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe oder ein Aupair suchen.

"Suche Putzfrau" - "Au-pair-Mädchen dringend gesucht". Kennen Sie Anzeigen dieser Art? Künftig können diese den Inserenten teuer zu stehen kommen. Denn schon ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit bei Formulierungen können hohe Kosten aus Schadenersatzansprüchen nach sich ziehen. Dies gilt nicht nur für Unternehmen, sondern gleichermaßen auch für Privatpersonen. Ursächlich hierfür ist das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)", das seit August 2006 Gültigkeit besitzt. Es soll speziell Beschäftigte und Bewerber vor Benachteiligung aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, ethnischer Herkunft, Weltanschauung und Behinderung schützen. Wer sich also diskriminiert fühlt, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen - und das AGG erleichtert die Durchsetzung dieser Ansprüche. Daher sollten sich nicht nur Unternehmen gegenüber ungeahnten Überraschungen absichern, sondern auch Privatpersonen, die Haushalts- bzw. Putzhilfen, Kinderbetreuer, Au-pairs o.ä. beschäftigen bzw. dies vorhaben und somit eine so genannte "Dienstherrenfunktion" ausüben. Für diesen Fall bietet die Privat-Haftpflichtversicherung der Basler Versicherungen eine umfassende Absicherung an: Hier sind Schäden, die auf Diskriminierungen zurückzuführen sind, ab sofort bis zu einer Höhe von 20.000 EUR automatisch mitversichert - und dies ohne Zusatzkosten für den Versicherten. Auf diese Weise lässt sich gegen unerwartete Schadenersatzansprüche eine weitreichende Vorsorge treffen. "Wir rechnen damit, dass sich die Nachfrage nach AGG-Produkten nicht nur im Unternehmensbereich verstärken dürfte, sondern auch bei Privatpersonen", ist Vorstandsmitglied Clemens Fuchs überzeugt. "Und gerade hier lohnt es sich, auf eine entsprechende Absicherung zu setzen, da die Schadenersatzforderungen eine Einzelperson in der Regel wesentlich stärker beeinträchtigen als ein finanzstarkes Unternehmen."

Weitere Highlights des neuen Haftpflichttarifs:

• Die Deckungssumme für den Schadenfall wurde von bislang 5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro

verdoppelt.

• Der Versicherte ist über die Top-Deckung automatisch gegen Forderungsausfälle ab 2.500

EUR mitversichert, d.h. er ist entsprechend im Rahmen seiner eigenen Haftpflichtversicherung

abgesichert, wenn er durch einen Dritten geschädigt wird und der Verursacher keine Privat-

Haftpflichtversicherung besitzt bzw. mittellos ist und den Forderungen nicht nachkommen

kann.

• Die Haftpflichtversicherung bietet künftig auch ohne Mehrkosten eine Absicherung an, wenn

man unwissentlich so genannte "Malware", also durch IT-Viren und Würmer verseuchte Dateien,

weitergibt bzw. per E-Mail weiterleitet - und dies bis zu einer Schadenhöhe von 100.000

Euro.

• Erhält der Versicherte von seinem Hausarzt zu Diagnosezwecken vorübergehend ein elektrisches

medizinisches Leihgerät wie z.B. ein 24 Stunden-EKG-Gerät oder ein 24 Stunden-

Blutdruckmessgerät, so sind Beschädigungen dieser Geräte bis zu einer Höhe von 5.000 Euro

mitversichert.

• Auch Mietsachschäden an gemieteten beweglichen Objekten in Hotels, Ferienwohnungen u.ä.

sind bis zu einem Wert von 1.000 EUR mitversichert.

Quelle: Pressemeldung Basler Versicherungen

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