Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz informiert

24.11.2009 | Mainz
Berufspendler profitieren in Steuererklärung stärker von Park & Ride

Ab sofort können Berufspendler, die verschiedene Verkehrsmittel benutzen, ihre hierfür

anfallenden Kosten steuerlich besser absetzen. Darauf weist die Steuerberaterkammer

Rheinland-Pfalz hin. "Neue Regeln bei der Entfernungspauschale machen Park & Ride für

Arbeitnehmer attraktiver", sagt Kammerpräsident Edgar Wilk und verweist auf ein Schreiben

des Bundesfinanzministeriums hierzu.

Bisher konnten Steuerzahler, die ihren Weg zur Arbeit mit verschiedenen Verkehrsmitteln

zurücklegen, nur die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger

Arbeitsstätte über die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer absetzen. Kosten für

die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wurden vom Fiskus nur berücksichtigt, wenn diese

insgesamt höher waren als die anzusetzende Entfernungspauschale.

Wilk erklärt die neue Regelung: "Die Teilstrecke, die mit dem eigenen Auto etwa zum Bahnhof

zurückgelegt wird, wird wie bisher mit der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer

abgesetzt. Neu ist aber, dass die Kosten für die von hier an benutzten öffentlichen

Verkehrsmittel in vollem Umfang abgesetzt werden dürfen, wenn sie über dem Betrag liegen,

der für die verbleibende Teilstrecke mit der Entfernungspauschale absetzbar wäre."

Wichtig sei zudem, dass die neuen Regeln rückwirkend ab dem Jahr 2007 gelten. "Betroffene

können von der neuen Regelung profitieren, wenn ihre Steuerbescheide für die Jahre 2007

und 2008 noch nicht bestandskräftig oder mit Blick auf die Aufwendungen für den Weg zur

Arbeit vorläufig sind." In diesen Fällen sollten die Steuerzahler sich an ihr Finanzamt wenden

und auf die Neuregelung hinweisen.

Quelle: Pressemeldung Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

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