Sicher ins Wintervergnügen

01.11.2007 | Münster
Im Schneeurlaub drohen viele Risiken und Gefahren. Welche Versicherungen vor den Folgen schützen.

Kaum steht die Ski-Saison vor der Tür, drängt es Winterfreunde wieder hinaus an Hänge und Pisten. Doch wer das weiße Vergnügen ohne nachteilige Folgen erleben will, sollte zuvor nicht nur seine Ausrüstung überprüfen, sondern auch seine Versicherungspolicen.

Jedes Jahr verunglücken 60.000 Wintersportler und viele tragen lebenslängliche Folgen davon. In dem Fall gerät man schnell ins finanzielle Abseits, da die gesetzliche Unfallversicherung für Langzeitfolgen aus Freizeitunfällen generell nicht aufkommt.

Deshalb sollte man sich nicht ohne private Unfallversicherung ins winterliche Pistenvergnügen stürzen. Diese Versicherung zahlt, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität bleibt.

Bergung nur mit Privatpolice

Häufig werden auch Bergungskosten nach einem Unfall übernommen. Allerdings kommt die Versicherung nicht unbedingt für Schäden auf, die infolge von Bewusstseinsstörung verursacht werden. Die kann bereits gegeben sein, wenn Wintersportfreunde den Weg ins Tal unter Alkoholeinfluss antreten.

Wer als gesetzlich Krankenversicherter zum Wintersport ins Ausland fährt, für den ist die Auslandsreise-Krankenversicherung unverzichtbar. Denn ansonsten besteht die Gefahr, dass verletzte Urlauber auf Arztrechnungen ganz oder zum Teil sitzen bleiben. Ist nach einem Unfall sogar der Rücktransport nach Deutschland nötig, so hilft hier nur der private Auslandsschutz weiter.

Haftpflichtversicherung unverzichtbar

Wer einen Skiunfall verursacht, bei dem andere Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen, der ist durch seine Privathaftpflicht-Versicherung geschützt. Diese Police ist generell für jeden ein Muss. Sie tritt ein, wenn Dritte Schadensersatzansprüche an den Versicherten oder dessen Familienmitglieder richten.

Der Versicherungsschutz reicht dabei bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und umfasst sowohl Behandlungskosten als auch Schmerzensgeld und Ansprüche wegen Verdienstausfall oder bleibender Gesundheitsschäden des Geschädigten.

Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen

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