Scheidung: Drum prüfe, wer sich ewig bindet - Rente, Riester, Rürup & Co.

17.07.2007 | München
Scheidungen sind in unserer Gesellschaft keine Ausnahme mehr: Mittlerweile geht jede dritte Ehe in Deutschland in die Brüche. Neben dem Sorgerecht für die Kinder oder der Verteilung der gemeinsamen Güter sind auch noch andere Punkte sorgfältig zu klären. Einer davon ist die Neuplanung der Altersvorsorge der Noch-Ehepartner.

Man sollte sich daher schon frühzeitig über Rechte und Pflichten informieren, um durch die Klärung von strittigen Fragen einem späteren Rosenkrieg vorzubeugen. Unter www.swisslife.de/vorsorge wird erläutert, wie mit einfachen Schritten schon frühzeitig für Sicherheit und Klarheit gesorgt werden kann.

Junge, verliebte Paare wollen zusammen alt werden und die Höhen und Tiefen des Lebens gemeinsam erleben. An das Ende der Beziehung denken sie höchstens in ihren schlimmsten Albträumen. Doch selbst wenn in glücklichen Zeiten den wenigsten der Sinn danach steht: Gerade diese solide Basis sollte genutzt werden, um über die Folgen einer Scheidung zu sprechen. Denn am Hochzeitstag werden nicht nur in Sachen Liebe die Weichen für eine gemeinsame Zukunft gestellt.

Allein die Frage nach dem zukünftigen Güterstand hat einschneidende Folgen für das weitere Leben. Und wer kennt schon die genauen Unterschiede zwischen Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft? Sie alle regeln die finanziellen Ansprüche der Partner untereinander und sollten vorher gewissenhaft geprüft werden. Denn während bei der Zugewinngemeinschaft jeder das behält, was er bereits in die Beziehung eingebracht hat und nur der Vermögenszugewinn durch zwei geteilt wird, bestimmt die Gütergemeinschaft die gleichmäßige Aufteilung des Gesamtvermögens.

Bei der Gütertrennung hingegen findet keinerlei Ausgleich des Zugewinns und des in die Ehe eingebrachten Vermögens statt. Wird nun bei der Eheschließung kein bestimmter Güterstand ausdrücklich gewählt, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Es sollte daher kein Tabu sein, über Alternativen zum gesetzlichen Güterstand nachzudenken oder zumindest die Konsequenzen der Zugewinngemeinschaft zu kennen.

Bei einer Scheidung kommt auch das Thema Altersvorsorge ins Spiel. Unabhängig vom gewählten Güterstand wird automatisch der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt, um die in der Ehe erworbenen Ansprüche beider Ehepartner aus gesetzlichen, betrieblichen und/oder privaten Renten auszugleichen. Paare, die hier eine individuelle Regelung wünschen, sollten dies über einen Ehevertrag regeln.

Das Thema des Monats Juli bei Swiss Life zeigt unter www.swisslife.de/vorsorge welche Auswirkungen eine Scheidung auf gesetzliche, betriebliche und private Rentenansprüche hat und worin sich Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich unterscheiden. Praktische Tipps sollen helfen, selbst während einer Beziehungskrise den Überblick zu behalten und schwerwiegende Fehler zu vermeiden - damit solche Themen nicht erst vom Scheidungsrichter geklärt werden müssen.

Die neutral gehaltene und werbefreie Plattform Vorsorge-Know-how von Swiss Life informiert Verbraucher anschaulich und leichtverständlich zu verschiedenen aktuellen Themen. Der Service richtet sich an Menschen, die im Berufsleben stehen und sich Gedanken über ihre Absicherung machen. Das kommende "Thema des Monats" im August ist die Riester-Rente.

Quelle: Pressemeldung Swiss Life

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