Reinhardt: Heilkunde muss allein ärztliche Aufgabe bleiben!

08.11.2011 | Berlin
GBA überschreitet Grenze von Delegation zu Substitution

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat jedwedem politischen Ansatz, originäre Heilkunde im Sinne von Substitution eigenverantwortlich in die Hände von Nicht-Ärzten zu legen, eine klare Absage erteilt. "Es ist doch paradox, Ärztinnen und Ärzte ausgerechnet von jenen Tätigkeiten entlasten zu wollen, für die sie jahrelang unter erheblichem Aufwand ausgebildet wurden und für die nur sie die entsprechende Qualifikation besitzen" sagte Reinhardt mit Blick auf den aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) über eine Richtlinie zur Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege im Rahmen von Modellprojekten. Es müsse auch weiterhin in der alleinigen Kompetenz des Arztes liegen, unter seiner Aufsicht nachgeordnete Tätigkeiten oder auch Segmente ärztlicher Tätigkeiten zu delegieren. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, wenn in Modellen erprobt werden solle, wie in diesem Sinne Delegation weiter ausgebaut werden könnte. Die weitere Qualifikation von Pflegeberufen in diesem Kontext sei ausdrücklich sinnvoll, um Ärztinnen und Ärzte angesichts der zunehmenden Arbeitsverdichtung besser entlasten zu können. "Wer sie jedoch wirklich und nachhaltig entlasten will, sollte vorrangig daran arbeiten, die überbordende Bürokratie zu zügeln."

"Ich frage mich auch, ob den Beteiligten die Motive entsprechender gesetzlicher Regelungen wirklich bewusst sind", so Reinhardt weiter. Die ursprüngliche Idee der Delegierbarkeit ärztlicher Leistungen habe man Ulla Schmidt zu "verdanken", die darin vor allem ein Mittel zur Kostendämpfung gesehen habe.

Angesichts des Beschlusstextes müsse sich der GBA auch weitere kritische Fragen gefallen lassen: "Ist mit den im Modellversuch vorgesehenen Maßnahmen die Grenze von der Delegation ärztlicher Leistungen zur Substitution nicht teilweise längst überschritten? Und kann das im Interesse der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung sein?" Zweifellos handele es sich bei der Richtlinie um eine Aufweichung der Qualitätskriterien, die nicht ohne Grund an die Erbringung ärztlicher Tätigkeiten gestellt werden, machte der Hartmannbund-Vorsitzende klar. Als immerhin konsequent wertete er in diesem Zusammenhang die klare Vorgabe, dass die Pflegekräfte, die eigenverantwortlich und selbständig heilkundliche Aufgaben übernehmen, dafür auch die rechtliche Verantwortung übernehmen müssten. Fragwürdig bleibt für Reinhardt in diesem Zusammenhang allerdings, wie sich Versicherer zu diesem Thema verhalten werden.

Kritisch sieht Reinhardt neben der teilweisen Übertragung ärztlicher Aufgaben auch die vorgesehene selbständige Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln durch die Pflegekräfte, da unklar sei, aus welchen Mitteln diese für den vertragsärztlichen Bereich finanziert werden sollen: "Wenn für diese Leistungen die ohnehin gedeckelte Gesamtvergütung oder die Heilmittelbudgets bereinigt werden sollen, stellt sich wie immer die Frage, nach welchen Kriterien das vonstatten gehen soll." Vor diesem Hintergrund könne er vor allem den Vertragsärzten nur dazu raten, vorerst von einer Teilnahme an solchen Modellprojekten abzusehen.

Quelle: Pressemeldung Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.

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