Paketangebote für Freunde, Eltern und Mieter

05.01.2001 | Münster
LVM-Versicherungen bieten jetzt zusätzlichen Haftpflicht-Versicherungsschutz in zwei neuen Paketen:

Für Menschen, die ihren Freunden helfen, für Eltern mit Kindern unter sieben Jahren und für Mieter haben die LVM Versicherungen jetzt ein neues Angebot entwickelt. Es handelt sich dabei um eine sinnvolle Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung. Der Schutz umfasst Situationen, in denen der Verursacher entweder gesetzlich nicht haftbar gemacht werden kann oder vor denen er sich bisher finanziell nicht schützen konnte.

Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie anderen Personen zufügen. Auch ihre Eltern müssen nicht für den Schaden aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Verantwortungsvollen Eltern war dies in der Vergangenheit oft so unangenehm, dass sie den Schaden dennoch aus eigener Tasche beglichen haben.

Für Schäden an der gemieteten Wohnung war der Versicherungsschutz auf 100.000 DM begrenzt. Für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen haftete der Verursacher zwar, doch eine Versicherung gab es dafür nicht. Auch Gefälligkeitsleistungen, wie etwa das Kistenschleppen beim Umzug oder die unentgeltliche Hilfe im Haushalt, konnten bisher nicht versichert werden.

Um auch in derartigen Situationen abgesichert zu sein, lässt sich die LVM Privathaftpflichtversicherung jetzt um zwei alternative Pakete erweitern. Ein Paket umfasst Mietsachschäden bis 500.000 DM, Schäden durch Gefälligkeitsleistungen und Schäden an beweglichen Sachen, die der Kunde geliehen oder gemietet hat. Mit dem zweiten Paket können Eltern ihre deliktsunfähigen Kinder unter sieben Jahre, Schäden durch Gefälligkeitsleistungen und Schäden an fremden beweglichen Sachen versichern. Unabhängig von diesen beiden Paketangeboten, bietet ein weiterer Baustein erhöhten Schutz bei Mietsachschäden.

Schon vor einigen Monaten hatten die LVM Versicherungen die Privathaftpflichtversicherung um einen wichtigen Zusatzschutz erweitert: die so genannte Forderungsausfall-Versicherung. Dieser Zusatzschutz gilt für Schäden, die die versicherte Person selbst erleidet. Und zwar immer dann, wenn der Schädiger nicht haftpflichtversichert ist und kein Geld hat, den Forderungen nach Schadenersatz nachzukommen.

Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen

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