Krawalle am 1. Mai - wer kommt für Schäden auf?

28.04.2009 | München
Brennende Autos, eingeschlagene Scheiben: Vor allem in Berlin und Hamburg werden am 1. Mai wieder Ausschreitungen befürchtet. Wer kommt für den Schaden auf, der bei Krawallen angerichtet wird?

Wird ein Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen, ist zu prüfen, welches versicherte Schadenereignis vorliegt. "Das gilt für eine Demonstration genau so wie im Alltag", erklärt Helmut Körber, Kraft-Schaden-Abteilungsleiter bei der Allianz. "Geht beispielsweise ein Auto in Flammen auf, ist das ein Fall der Teilkaskoversicherung, weil hier unter anderem Brand und Explosion versichert sind."

Wird das Fahrzeug hingegen durch Pflastersteine beschädigt, kann das eine mut- oder böswillige Handlung sein, die nur über die Vollkaskoversicherung gedeckt ist. Dies führt in der Vollkaskoversicherung zu einer Belastung, in der Teilkaskoversicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt des Kunden nicht belastet.

Wer übernimmt den Schaden, wenn bei Krawallen Autos oder Gebäude beschädigt werden?

Besondere Situation bei "Innerer Unruhe"

Für den - sicherlich seltenen - Fall, dass der oder die Täter dingfest gemacht werden, können sie durch den Kaskoversicherer in Regress genommen werden. Bei vollständigem Regress wird der Vertrag des Kunden wieder entlastet.

Weiterhin führt der Experte aus: "Handelt es sich bei den Ausschreitungen, in deren Zusammenhang die Schäden entstehen, um einen Fall der so genannten Inneren Unruhe, ist die Versicherung nicht eintrittspflichtig. Ob dies der Fall ist, kann jeweils erst im Nachhinein beurteilt werden."

Schäden an Gebäuden

Beschädigungen an Gebäuden - sei es durch Steinwürfe oder durch Graffiti - sind bei der Allianz versichert, wenn der Kunde die Zusatzdeckung für Schäden durch "Innere Unruhen, Streik und mutwillige Beschädigung" abgeschlossen hat. "Dies gilt für Wohngebäude und für Geschäftsgebäude gleichermaßen", erklärt Günter Schütz, Allianz Experte im Bereich Sach-Schaden.

Ist die Zusatzdeckung nicht abgeschlossen, deckt die Gebäudeversicherung nur Brandschäden. Diese würde beispielsweise greifen, wenn Brandsätze geworfen werden. Glasbruchschäden sind über die Glasversicherung gedeckt.

Quelle: Pressemeldung Allianz SE

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