Ja-Sagen am Glückszahl-Tag
Frisch Vermählte denken eher an Flitterwochen als an Versicherungen. Doch am besten noch bevor die Hochzeitsglocken verklungen sind, sollte das Paar einen Blick in seinen Versicherungsordner werfen. Manche Versicherungen bestehen zweifach, manche gelten für beide Ehepartner, andere sollten zusätzlich abgeschlossen werden. "Zugegeben, romantisch ist das Thema Versicherungsschutz nicht, trotzdem sollten sich Brautpaare auch damit beschäftigen", sagt Martin Baumann, Generalvertreter der Allianz in München.
Ab in die Flitterwochen
Für Romantik pur sorgen aber zunächst die Flitterwochen. Nach stressigen Wochen der Planung ihrer Hochzeit, nach anstrengendem Polterabend und rauschendem Hochzeitsfest treten die meisten Brautpaare die wohlverdiente Hochzeitsreise an. Es soll natürlich ein ganz besonderes Ziel sein: Oft sind es Fernreisen zu Traumstränden, denn von seiner Hochzeitsreise will man ja schließlich noch lange erzählen können. Bevor es jedoch auf Reisen geht, sollte man unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Wenn man im Urlaub krank wird, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nämlich nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht. In allen Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen leistet die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht. So kostet zum Beispiel in den USA (kein Sozialversicherungsabkommen) ein Tag im Krankenhaus durchschnittlich 2.000 Euro. Versicherte können daher unter Umständen auf Mehrkosten von vielen tausend Euro sitzen bleiben.
Für gesetzlich Versicherte gehört die Auslandsreise-Krankenversicherung also ins Reisegepäck. Damit ist man im Ausland Privatpatient und genießt eine ausreichende Absicherung. Dieser Schutz belastet das Urlaubsbudget nur minimal: Bei der Allianz Privaten Krankenversicherung zum Beispiel ist er schon für 8 Euro im Jahr zu haben.
In guten wie in schlechten Tagen
Sind die Flitterwochen vorbei, beginnt in der Ehe langsam der Ernst des Lebens. Wer heiratet, verpflichtet sich, für den anderen zu sorgen - wenn es darauf ankommt, auch finanziell. "Falls noch nicht geschehen, sollten sich Brautleute spätestens nach der Heirat Gedanken um den Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz machen", empfiehlt Olaf Hottinger, Risikomanager der Allianz. Das ist besonders dann wichtig, wenn ein Ehepartner finanziell vom anderen abhängig ist. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich zum Beispiel der wirtschaftliche Verlust der Arbeitskraft absichern. Denn der Staat bietet hier keinen ausreichenden Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausgeübt werden kann. Das gilt vor allem für nach dem 1. Januar 1961 Geborene - sie haben keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese fällt oft zu gering aus, vor allem, wenn sie den Lebensunterhalt von mehr als einer Person abdecken soll. Und im schlimmsten Fall sichert beim Tod eines Partners eine Lebensversicherung die Hinterbliebenen finanziell ab.
Bestanden schon Lebensversicherungsverträge vor der Hochzeit, so ändert sich durch die Heirat zunächst nichts, denn die Verträge sind personengebunden. In vielen Verträgen ist der Ehepartner automatisch bezugsberechtigte Person; in den meisten anderen Fällen kann er problemlos eingetragen werden.
Interessant für frisch gebackene Ehepaare ist auch der Abschluss einer Riester Rente. Denn hier erhält nicht nur der Hauptverdiener und Beitragszahler die staatlichen Zulagen, sondern auch der Ehepartner - und das Ganze unter bestimmten Voraussetzungen sogar beitragsfrei.
Geld sparen bei Familien-Versicherungen
Geld sparen können die Verliebten auch bei sogenannten Familien-Versicherungen. Für Ehepaare genauso wichtig wie für Singles ist zum Beispiel die Privat-Haftpflichtversicherung. Denn für selbst verschuldete Personen-, Sach- oder Vermögensschäden kann der Verursacher unbegrenzt haftbar gemacht werden. Das kann Existenz bedrohende Ausmaße annehmen. Hatte jeder Single vor der Heirat eine eigene Police, reicht nach der Heirat ein gemeinsamer Vertrag. Gemäß Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG) kann der jüngere Vertrag gekündigt werden, den älteren muss das Paar in eine Familien-Haftpflichtversicherung umwandeln. "Gegenüber zwei separaten Single-Verträgen kann man dabei bis zu 40 Prozent sparen", verrät der Allianz Fachmann Baumann. Dies gilt auch für die Rechtschutzversicherung.
Bevor der Bräutigam seine Liebste über die Schwelle hebt, sollte auch die Frage nach der Hausratversicherung beantwortet sein. Haben beide eine, kann auch dabei der zuletzt abgeschlossene Vertrag gekündigt werden. "Die Versicherungssumme des bleibenden Vertrages muss jedoch dem Wert des gemeinsamen Hausstandes angepasst werden", rät Baumann. "Übrigens: Diese Vergünstigungen gibt es nicht nur für Verheiratete, sondern auch für Lebenspartner, wenn man im gemeinsamen Haushalt lebt."
Für alle Versicherungsverträge gilt: Namens- und Anschriftenänderungen müssen dem Versicherer auf jeden Fall mitgeteilt werden
Quelle: Pressemeldung Allianz SE
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