Friedrich Müller "beglückt" die Sachsen weiter

27.02.2009 | Leipzig
Schon seit rund 10 Jahren versucht die Firma Friedrich Müller, ihre so genannten Gewinne an die Verbraucher zu bringen. "Sollte man bisher z.B. seinen Gewinn über eine teure Telefonnummer abfordern oder erhielt nervende Anrufe von Friedrich Müller, versucht die Wiener Firma jetzt einen anderen Trick", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

So schreibt die Rechtsabteilung von Friedrich Müller die Verbraucher an und teilt mit, dass die Möglichkeit bestünde, einen garantierten Gewinn, und zwar entweder

ein 50.000 Euro-Sparbuch

einen Volkswagen Polo oder den Gegenwert von 15.000 Euro

eine Küche oder einen Gegenwert von 12.000 Euro

eine Wertgutschrift in Höhe von 500 Euro

sofort und unmittelbar zu erhalten.

Aber gleichzeitig werden die Interessierten aufgefordert, eine Verwaltungsaufwandsgebühr von 50 Euro für eine so genannte "Expressausfolgung" mittels des beigelegten Überweisungsscheines vorsorglich noch am gleichen Tag zu bezahlen. Auf dem beigefügten Überweisungsträger steht aber keinesfalls die Firma Friedrich Müller, sondern eine WVD f.R.T.C. "Expressausfolgung oder Gewinnausfolgung" scheinen neudeutsche Begriffe zu sein, hinter denen sich wohl nur eine Garantie verbirgt, nämlich garantiert 50 Euro loszuwerden", resümiert Schmidt. Die Rechtsabteilung von Friedrich Müller schreibt weiter, wenn die "Ausfolgung" des bereits garantiert feststehenden Gewinnes allenfalls bis 50.000 Euro dann nicht sofort nach den eigenen Wünschen bis zu einem bestimmten Tag erfolgt, dann würden sogar die 50 Euro zurückerstattet.

"Da bestehen aber erhebliche Zweifel", meint Schmidt, "denn es existiert als Absender nur eine Postfachadresse in Wien und da ist die Zustellung beispielsweise einer gerichtlichen Aufforderung zur Rückzahlung des Geldes, falls dies nicht freiwillig geschieht, kaum möglich."

Bisher ist der Verbraucherzentrale Sachsen kein Verbraucher bekannt, der in all den vergangenen Jahren jemals von der Firma Friedrich Müller aus Wien einen Gewinn erhalten hat.

Deshalb wird auch bei diesem angeblichen Gewinnversprechen empfohlen, kein Geld zu überweisen und den Brief im Papierkorb verschwinden zu lassen.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

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