Erste Pflegeheim-Benotungen im AOK-Pflegenavigator veröffentlicht
In den nächsten Wochen würden kontinuierlich weitere Qualitätsberichte von Pflegeheimen veröffentlicht, die dann in der Internet-Suchmaschine online abrufbar seien.
Grundlage der Online-Benotungen sind die Transparenzberichte, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erstellt werden. Wie im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 vorgesehen, prüft der MDK auf Landesebene die Pflegeheime nach einem vorgegebenen Schema. Zu dem Ergebnis kann die geprüfte Einrichtung innerhalb einer vierwöchigen Frist Stellung nehmen. Erst danach werden die Berichte inklusive einer Bewertung nach Schulnoten von den Pflegekassen online gestellt. "Wenn Pflegeeinrichtungen den Prüfbericht kommentieren wollen, wird dies im Transparenzbericht ebenfalls veröffentlicht", erläutert Graalmann. Das Prüfverfahren sei folglich für die Versicherten nachvollziehbar. Die Aufarbeitung im Internet ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Suchmaschinen aller Pflegekassen enthalten das gleiche Darstellungsschema und werden wöchentlich ein Mal aktualisiert.
So gibt der Transparenzbericht zuerst eine Übersicht über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung. Nebeneinander werden die Benotungen des MDK für die Bereiche Pflege und medizinische Versorgung, Umgang mit demenzkranken Bewohnern, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene aufgeführt. Das daraus abgeleitete rechnerische Gesamtergebnis wird ebenso genannt wie die Benotung auf Basis einer Befragung der Bewohner. Jeder einzelne Bereich ist mit allen Fragen und Antworten aufrufbar.
AOK-Pflegenavigator: Mehr als 50.000 Nutzer im Monat
Die Online-Benotungen ergänzen den AOK-Pflegenavigator, der monatlich mehr als 50.000 Nutzer verzeichnet. Im Pflegeheim-Navigator sind bundesweit mehr als 12.600 stationäre Einrichtungen aufgeführt, im Pflegedienst-Navigator mehr als 10.300 ambulante Dienste. Beide suchen nach Eingabe des Ortes oder der Postleitzahl innerhalb eines begrenzbaren Umkreises. Außerdem können die gewünschten Leistungen näher bestimmt werden. Die Suchergebnisse enthalten neben den Informationen über das Angebot der jeweiligen Einrichtung Angaben über die voraussichtlich vom Pflegebedürftigen zu tragenden Kosten.
Im AOK-Pflegenavigator können Heime und ambulante Dienste, die einen Versorgungsvertrag mit der AOK abgeschlossen haben, Zusatzangaben über ihre Einrichtungen selbst einpflegen. "Diese Informationen werden von uns geprüft, damit die Versicherten in jedem Fall die Gewähr haben, zuverlässige und zutreffende Angaben zu erhalten", sagt Graalmann.
Quelle: Pressemeldung AOK-Bundesverband GbR
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