Deutsche Bank vor 50 Jahren wiedervereinigt
Dem Handelsregister-Eintrag vom Mai 1957 vorausgegangen waren Beschlüsse der Hauptversammlungen der drei Nachfolgegesellschaften Norddeutsche Bank AG, Deutsche Bank AG West (bis 1956 Rheinisch-Westfälische Bank AG) und Süddeutsche Bank AG, sich zu einem einheitlichen Institut zusammenzuschließen.
Die Existenz der Deutschen Bank war nach dem Zweiten Weltkrieg ernsthaft in Frage gestellt. Ihre Berliner Zentrale, die im sowjetischen Sektor lag, war bald unerreichbar. In Hamburg etablierte sich zwar zunächst ein Führungsstab, doch musste dieser 1948 auf Geheiß der Alliierten aufgelöst werden. Die Bankenpolitik der Westalliierten zielte auf eine völlige Zerschlagung der Großbanken, die man, vor allem von amerikanischer Seite, für das "Dritte Reich" mitverantwortlich machte. Die Auflösung der drei Berliner Großbanken, darunter die Deutsche Bank, und die Fortführung ihrer Geschäfte durch regionale Institute, die nur noch auf Länderebene tätig sein durften, war die unmittelbare Konsequenz dieser Politik.
Die Deutsche Bank wurde deshalb ab 1947/48 in zehn Regionalinstitute aufgespaltet, deren Namen nicht mehr an die frühere Großbank erinnern durften. Die Leitung der Bank widersprach der Zerschlagung vehement: "Das Ansehen und der Kredit der Deutschen Bank im In- und Ausland sind ein so großes Aktivum der deutschen Wirtschaft, dass alles zu seiner Erhaltung getan werden muss. Wenn Deutschland wieder in die Weltwirtschaft eingegliedert wird, so werden auch keine 20 Regionalbanken in der Lage sein, die Deutsche Bank zu ersetzen."
Zwar hatte die Bank ihre Einheit aufgeben müssen. Zugleich war aber auch klar, dass diese Trennung nicht länger dauern würde als gesetzlich vorgeschrieben. Ein erstes Etappenziel auf dem Weg zur Wiedervereinigung des Instituts wurde 1952 erreicht. Mit dem Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten wurde die Ausgründung des westdeutschen Geschäfts der früheren Deutschen Bank in drei regionale, rechtlich voneinander unabhängige Aktiengesellschaften ermöglicht. Dies waren die Norddeutsche Bank AG in Hamburg, die Rheinisch-Westfälische Bank AG in Düsseldorf und die Süddeutsche Bank AG in München und Frankfurt am Main.
Diese Dreiergruppe arbeitete organisatorisch und geschäftlich so eng zusammen, wie es die gesetzlichen Bestimmungen erlaubten. Die Vorstände trafen sich regelmäßig zu Gemeinschaftssitzungen, um die Entwicklung der drei Banken aufeinander abzustimmen. Zugleich wurden die Bemühungen verstärkt, die gesetzlichen Hindernisse zu beseitigen, die einem weiteren Zusammenschluss im Weg standen. Mit dem Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten vom 24. Dezember 1956 wurde dieses Ziel erreicht. Den Verschmelzungsvertrag vom 3. März 1957 genehmigten die Aktionäre der Nachfolgeinstitute in drei Hauptversammlungen am 26., 29. und 30. April 1957.
Als juristischen Sitz der wiedervereinigten Deutschen Bank hatte man sich auf Frankfurt am Main geeinigt. Wo die Notenbank war, wollte auch die Deutsche Bank ansässig sein. Neben Frankfurt am Main bestanden aber auch noch Zentralen in Düsseldorf und Hamburg - eine noch für einige Zeit bestehende Organisationsform, die auf die voraus-gegangene unfreiwillige Dezentralisierung zurückzuführen war.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Bank AG
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