Amerikanische Grippe in Mexiko

30.04.2009 | Hamburg
HanseMerkur informiert zum Reiseversicherungsschutz

Angesichts der in Mexiko grassierenden Amerikanischen Grippe ("Schweinegrippe") hat das Auswärtige Amt empfohlen, auf Reisen in das zentralamerikanische Land vorerst zu verzichten. Das Bundesministerium hat aber derzeit keine offizielle Reisewarnung ausgesprochen. Für Reisende bedeutet dies, dass kostenfreie Stornierungen der gebuchten Reise nicht möglich sind. Gleichwohl zeigen sich viele Reiseveranstalter kulant und bieten kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten an.

Schweine-Influenza aus Reiseversicherungssicht Wie auch bei der Flutwelle in Südost-Asien, SARS in China oder den zahlreichen Hurricanes in der Karibik, stellt der Ausbruch der Schweinegrippe im Zielgebiet kein versichertes Ereignis im Sinne der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung dar. Kosten, die aufgrund einer Stornierung mit dem Hinweis auf die Schweinegrippe im Zielgebiet entstehen, können darum leider vom Reiseversicherer nicht erstattet werden.

Kostenlose StornierungSollte das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung aussprechen, können sich Reisende und Reisebüropartner direkt an den Veranstalter wenden. Diese sind dann verpflichtet, den Reisevertrag kostenlos zu stornieren. Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung greift auch in diesem Fall nicht.

Reiseabbruch-VersicherungAnders sieht es mit der Reise-Abbruchversicherung ("Urlaubsgarantie") aus: Wenn der Urlaub aufgrund einer unerwartet schweren Erkrankung abgebrochen werden muss, können finanzielle Ansprüche im Sinne einer abgeschlossenen Urlaubsgarantie geltend gemacht werden. Ein Reiseabbruch wegen einer offiziellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das entsprechende Zielgebiet ist aus Sicht des Versicherers kein Rückerstattungsgrund aus der Urlaubsgarantie. Hier sind vielmehr - wie oben beschrieben - die Reiseveranstalter gefragt.

Erkrankung im AuslandErkrankt eine versicherte Person unerwartet im Ausland - auch an der neuen Influenza-Variante - und muss behandelt werden, sind die Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Rahmen der Auslands-Reise-Krankenversicherung abgedeckt.

Die HanseMerkur Reiseversicherung AG (HMR) ist bei einem Marktanteil von 20 Prozent zweitgrößtes Unternehmen der touristischen Assekuranz. Sie gehört zur HanseMerkur Versicherungsgruppe, einem bundesweit tätigen leistungsfähigen und mittelgroßen Personenversicherer, der in 2008 einen Jahresumsatz von 896 Mio. Euro erwirtschaftete und über einen Kapitalanlagebestand von über 3 Mrd. Euro verfügte. Als Marktführer in der Bus- und Seetouristik sowie bei Türkei-Spezialveranstaltern konnte die HMR in 2008 eine Beitragseinnahme von 100,1 Mio. Euro verzeichnen. Die Geschäftstätigkeit ist zu 61 Prozent auf den Mittelstand der Touristik und zu 39 Prozent auf den Business-Bereich konzentriert. Die HMR verfügt sowohl über standardisierte als auch über vertriebspartnerspezifische Versicherungsprodukte. Angeboten werden die Sparten Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reisehaftpflicht-, Kfz-Kasko-, Reise-Rücktrittskosten-, Reise-Kranken- und Notfall- sowie Kautionsversicherung. Die Stiftung Warentest (Finanztest 06/2008) verlieh der HMR bei einem Test von Auslandsreise-Krankenversicherungen ohne Selbstbehalt das Qualitätsurteil "Sehr gut" (0,9). Für ihre Reiserücktrittskosten-Versicherung gab es in Finanztest 11/2008 die Note "gut" (1,8), die Spitzenbewertung in diesem Segment. Und die Verbraucherfreundlichkeit bei Jahresverträgen in der Auslandsreise-Krankenversicherung wurde von der Stiftung Warentest (Finanztest 04/2009) mit "sehr gut" (1,2) bewertet.

Quelle: Pressemeldung HanseMerkur Krankenversicherung AG

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