Agrarumweltmaßnahmen mit verbesserten Förderprämien
Neueinsteiger sowie Teilnehmer, deren Verträge 2009 auslaufen, können Anträge für die Steil- und Steilstlagenförderung, den ökologischen Landbau und die umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen stellen.
Auch für die einzelflächenbezogenen Maßnahmen von PAULa, wie die Anlage von Saum- und Bandstrukturen, das Mulchverfahren im Ackerbau, die einzelflächenbezogene Umwandlung von Acker- in Grünland, das Alternative Pflanzenschutzverfahren und den biotechnischen Pflanzenschutz werden Anträge entgegen genommen. "Das Antragsverfahren für die Förderung des umweltschonenden Acker-, Obst- und Weinbaus kann leider in diesem Jahr nicht geöffnet werden", sagte Hering. Der Minister betonte aber, dass es aufgrund des vielfältigen Angebots von einzelflächenbezogenen Maßnahmen trotz allem gelingt, neben dem ökologischen Anbau auch Maßnahmen für integrierten Anbau anzubieten.
Mit der Erhöhung der Beilhilfesätze für den Ökologischen Landbau von 200 auf 240 Euro je Hektar Acker- und Dauergrünlandfläche für die Einführung und von 120 auf 140 Euro je Hektar für die Beibehaltung des ökologischen Landbaus sowie der Erhöhung der Beihilfe für die Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung von 70 auf 85 Euro/Hektar, dem Mulchsaatverfahren im Ackerbau mit Zwischenfruchtanbau von 120 auf 150 Euro/Hektar, für die biologische Bekämpfung des Maiszünslers von 30 auf 50 Euro je Hektar und der Einführung einer Beibehaltungsprämie für die Anlage von Saum- und Bandstrukturen von 270 bis 520 Euro je Hektar, gestaffelt nach der Ertragsmesszahl (EMZ) der Fläche, sollen im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen neue Impulse gesetzt werden. Alle Änderungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die EU-Kommission sowie der Begleitausschuss zum Entwicklungsplan PAUL zustimmen.
"Das Antragsverfahren wird auch für alle Programmteile des Umweltministeriums eröffnet, d.h. für die Vertragsnaturschutzprogramme Grünland, Acker, Streuobst und Weinberg - für auslaufende Altverträge sowie für Neuanträge", sagte Ministerin Conrad. Im Falle der Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die gestellten Anträge nach Prioritäten bewilligt. Alle Flächen müssen entsprechend der Begutachtung der PAULa-Berater naturschutzfachlich geeignet sein. Die Prioritäten, die ausschließlich für den Fall der Überzeichnung der Mittel gelten, berücksichtigen, dass Neuverträge im Vertragsnaturschutz vordringlich in Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten und im Projekt "Partnerbetrieb Naturschutz" geschlossen werden.
Ministerin Conrad: "Mit der Neugestaltung des Vertragsnaturschutzes vor zwei Jahren in PAULa werden neben den bewährten, schon im Vorgängerprogramm FUL verankerten Programmteilen des Umweltministeriums, die Förderprogramme "Mähwiesen und Weiden", "Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland", "Lebensraum Acker" und "Neuanlage Roter Weinbergspfirsich" neu angeboten."
Die erweiterten Förderprogramme und die vorgenommenen Änderungen der Bewirtschaftungsauflagen in den bestehenden Programmteilen bewirken, dass das Flächenmanagement im Vertragsnaturschutz erleichtert, der partnerschaftliche Umgang von Landwirtschaft und Naturschutz weiter gestärkt und die gesamtbetrieblichen Abläufe der Landwirtschaft besser berücksichtigt werden können. Gleichzeitig werden originäre Belange des Arten- und Biotopschutzes leichter umsetzbar und die Anforderungen aus Natura 2000 können zielgerichtet umgesetzt werden.
Quelle: Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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